Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz
Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung der ländlichen Räume durch Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur einschließlich Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes sind vorrangige Ziele der Agrarstrukturpolitik des Landes.
Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieser Ziele sind die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Als flächendeckende und fachübergreifende Verfahren zur Förderung und Entwicklung der ländlichen Räume können sie
- Landnutzungskonflikte auflösen
- die infrastrukturelle Erschließung umweltgerecht verbessern
- die kommunale und überörtliche Entwicklung fördern
- Maßnahmen des Umweltschutzes unterstützen
- Maßnahmen der Dorferneuerung unterstützen
- die Regelung der Eigentumsverhältnisse erleichtern
Insgesamt ist es erforderlich, die ländlichen Räume mit ihrer Land- und Forstwirtschaft integriert zu entwickeln, da untrennbare Wechselwirkungen bestehen.
Mehr zum Thema Flurneuordnung/ Flurbereinigung allgemein finden Sie in der Internetpräsentation der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE Landentwicklung.
Zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in Thüringen sind in den letzten Jahren zahlreiche Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz eingeleitet worden. Die Flurbereinigung wird unter Mitwirkung der beteiligten Grundstückseigentümer, Gemeinden, Träger öffentlicher Belange, anerkannten Verbände sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Mit Hilfe der flexibel einsetzbaren Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz können konkurrierende Fachplanungen zu einem Planungsverbund zusammengeführt und Maßnahmen konsensfähig realisiert werden. Die Flurbereinigung bietet die Möglichkeit, die unterschiedlichen Nutzungsinteressen an ländlichem Grundbesitz unter Wahrung der Eigentümerrechte auszugleichen.
Flurbereinigungsverfahren sind behördlich geleitete Verfahren. Die Bearbeitung erfolgt durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) mit seinen regional zuständigen Referatsbereichen in Gera, Gotha und Meiningen.
Ausführliche Informationen zur Flurneuordnung/ Flurbereinigung im Freistaat Thüringen finden Sie in der Internetpräsentation des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG).
Hier finden Sie auch den Ablauf eines Flurbereinigungsverfahrens schematisch aufbereitet.