Der VLF Thüringen

Am 8. November 1993 haben sich die drei damals in Thüringen existierenden Teilnehmergemeinschaften
Böseckendorf (Nordthüringen), Linda (Ostthüringen) und Ketten (Südthüringen) zu einem landesweit operierenden Verband der Teilnehmergemeinschaften nach § 26a FlurbG  zusammengeschlossen. Der Verband erhielt die Bezeichnung „Landesverband für Flurneuordnung und Siedlung Thüringen“.

Die Satzung (PDF) wurde am 22. November 1993 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Dieses Datum ist die offizielle Geburtsstunde unseres Verbandes.

Die Bezeichnung des Verbandes wurde 1999 in „Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (VLF) Thüringen“ geändert. Im Jahr 2018 konnte der VLF Thüringen bereits auf sein 25-jähriges Bestehen zurück blicken.

Organisation des VLF Thüringen

Der VLF Thüringen hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) als obere Flurbereinigungsbehörde.

Die Organe des Verbandes sind im Ehrenamt die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Verbandsvorsitzende sowie im Hauptamt der Geschäftsführer.

Sitz des Verbandes ist Gotha, wo sich auch die Geschäftsstelle befindet. Darüber hinaus unterhält der Verband jeweils einen Fachbereich Landentwicklung an den Standorten Meiningen und Leinefelde-Worbis. Die Zahl der Beschäftigten liegt bei ca. 40 Personen.

Der VLF Thüringen hat aktuell über 160 Mitglieder. Der Beitritt einer Teilnehmergemeinschaft zum Verband bedarf eines förmlichen Antrages (Download Beitrittsformular TLBG-Referatsbereiche Gotha/Worbis, Gera und Meiningen)  an den Verbandsvorsitzenden. Die Mitgliedschaft entsteht mit der Annahme des Vertrages durch den Verbandsvorsitzenden und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Sie erlischt in der Regel mit der Beendigung des zugehörigen Flurbereinigungsverfahrens.

Aufgaben

Der VLF Thüringen versteht sich als moderner Dienstleister für die ihm angeschlossenen Teilnehmergemeinschaften. Auf der Grundlage von § 26 a FlurbG und der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Satzung übernimmt er für seine Mitglieder die erforderlichen Aufgaben und Leistungen. Hierfür stehen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

Der Arbeitsbereich Planung und Ausbau (Wege- und Wasserbau sowie Landespflege) ist zuständig für die Ausführungsplanung, die Ausschreibung, die Vorbereitung der Vergabe, die Bauleitung und Bauabrechnung der im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren durchzuführenden Baumaßnahmen sowie der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Darüber hinaus übernimmt der VLF für seine Mitglieder die Kassengeschäfte und das Rechnungswesen einschließlich dem Fördermanagement mit voller Verantwortung.

Ist für ein bestimmtes Gebiet die Durchführung einer Flurbereinigung zu erwarten, kann der Verband bereits vor der Anordnung des Verfahrens Vorarbeiten übernehmen sowie für die Zwecke der Flurbereinigung Grundstücke erwerben oder pachten.

Zusammenfassend stellen sich die Aufgaben und Leistungen des Verbandes wie folgt dar:

  • Kassengeschäfte und Rechnungswesen
  • Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen
  • Stellung von Arbeitskräften, insbesondere Messgehilfen
  • Landzwischenerwerb für Zwecke der Flurbereinigung
  • Vorarbeiten im ländlichen Bereich
  • Vertretung in den Planungsbeiräten nach dem Landesplanungsgesetz

Darüber hinaus unterstützt der Verband die Thüringer Flurneuordnungsverwaltung bei der Durchführung und Bearbeitung von Flurbereinigungsverfahren. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden die Bodenordnungsgruppen des Verbandes im Auftrag der Flurneuordnungsverwaltung als verfahrensbearbeitende Stelle tätig.