Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des VLF Thüringen und ihre Aufgaben

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Verbandes. Sie besteht aus den Mitgliedern, d. h. den angeschlossenen Teilnehmergemeinschaften. Diese werden durch ihre Vorstandsvorsitzenden vertreten.

Die Mitgliederversammlung tritt normalerweise einmal im Jahr zusammen. Sie wählt den Vorstand und beschließt demokratisch insbesondere über

  • den jährlichen Haushalts-, Investitions- und Stellenplan

    Mitgliederversammlung des VLF Thüringen 2017

    Mitgliederversammlung des VLF Thüringen 2017

  • die Grundsätze der Verbandsbeiträge und Erstattungen
  • die Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes
  • die Satzungsänderungen

Die Mitgliederversammlung wird durch den Verbandsvorsitzenden unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen und geleitet.

Sie ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind. Im Allgemeinen werden Beschlüsse in offener Abstimmung gefasst, wobei jedes Mitglied eine Stimme besitzt.

Neben den notwendigen Beschlussfassungen ist die Mitgliederversammlung für die TG-Vorsitzenden auch immer eine gute Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten, Vertretern der Geschäftsstelle und der Aufsichtsbehörde auszutauschen und über aktuelle Themen der Flurbereinigung informiert zu werden.