Das Betreten der Arbeitsstätten des VLF Thüringen ist nur unter Einhaltung der 3G-Regel möglich.
Die Informationen zur Datenverarbeitung bei Nachweiskontrollen können in den Arbeitsstätten eingesehen werden oder sind unter abrufbar unter:
Informationen zur DV bei Nachweiskontrollen 3G beim Betreten von Arbeitsstätten.pdf